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Wie synchronisiere ich Mitarbeiter-Stammdaten mit DATEV?

In diesem Artikel erfährst du, wie du mit dem DATEV Lohnaustauschdatenservice deine Mitarbeiter-Stammdaten zwischen clockin und DATEV auf dem neuesten Stand hältst.

Der DATEV Lohnaustauschdatenservice ermöglicht es dir, Stammdaten deiner Mitarbeiter effizient und fehlerfrei auszutauschen – und zwar in beide Richtungen. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise eine neue Adresse hat, kannst du diese einfach in clockin eintragen, und die Änderung wird in DATEV übernommen. Das spart doppelte Datenpflege und reduziert manuelle Fehlerquellen auf ein Minimum.

Hinweis: Die Synchronisierung bei Stammdatenänderungen erfolgt nicht automatisch. Es ist nötig unter Einstellungen → Schnittstellen → DATEV Datenservice manuell auf Mitarbeiter importieren/exportieren klicken, um die Synchronisation neu anzustoßen. Das System gleicht dabei die Daten immer über die jeweiligen Personalnummern ab.

Die DATEV-Schnittstelle aktivieren

Damit der Datenaustausch funktioniert, muss die DATEV-Schnittstelle in deinem clockin-Account korrekt eingerichtet sein. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Ersteinrichtung findest du in unserem Artikel 👉 Wie verbinde ich clockin mit DATEV?

 

Was wird synchronisiert?

Sobald der Lohnaustauschdatenservice aktiv ist, gleicht clockin folgende Stammdaten mit DATEV ab:

  • Personalnummer
  • Vorname
  • Nachname
  • Adresse
  • E-Mail Adresse
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht

 

 

Voraussetzung zur Nutzung des DATEV Lohnaustauschdatenservice bei der DATEV eG:


• Allgemeine Informationen zum DATEV Lohnaustauschdatenservice sind bei der
DATEV eG hier ersichtlich: DATEV Lohnaustauschdatenservice (Shop)


• Informationen zum Bestell- und Einrichtungsprozess bei der DATEV eG können unter
DATEV-Datenservices einrichten und in den Hilfe-Dokumenten
www.datev.de/hilfe/1007329 (für Steuerberatungskanzleien) und
www.datev.de/hilfe/1022677 (für Unternehmen) entnommen werden.

Neben Steuerberatungskanzleien unterstützt das DATEV-Partner-Onboarding auch
Unternehmen im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft*, die eigenständig mit einem
DATEV-Rechnungswesen Programm arbeiten, bei der Einrichtung der DATEV-
Datenservices.

* Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft bedeutet, dass eine direkte Geschäftsbeziehung zwischen
DATEV und dem Unternehmen besteht. Die betreffenden Leistungen werden dem Mandanten direkt in
Rechnung gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/hilfe/1004960.

Terminbuchungen und weitere Informationen sind über https://go.datev.de/partner-
onboarding-info ersichtlich.

 

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