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Warum wird Krankheit mit Lohnfortzahlung auch am Wochenende gewertet?

In diesem Artikel erfährst du, warum clockin bei Krankmeldungen mit Lohnfortzahlung auch Wochenenden und arbeitsfreie Tage berücksichtigt – selbst wenn der Mitarbeiter an diesen Tagen normalerweise nicht arbeitet.

Hintergrund: Das Kalenderprinzip (§ 3 EFZG)

clockin richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG). Dort gilt das sogenannte Kalenderprinzip: Die Lohnfortzahlung erfolgt für alle Kalendertage der Krankschreibung – also auch für Samstage, Sonntage oder andere arbeitsfreie Tage.

Beispiel:
Ein Mitarbeiter arbeitet von Montag bis Freitag. Wird er am Donnerstag krankgeschrieben und ist eine Woche arbeitsunfähig, zählt clockin auch Samstag und Sonntag als Krankheit mit Lohnfortzahlung. Die Berechnung erfolgt kalendertäglich – unabhängig von den eingestellten Arbeitstagen.

Warum ist das wichtig?

  • Gesetzliche Einheitlichkeit 
    Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Arbeitstagen und Wochenenden. Auch Krankenkassen rechnen auf dieser Basis – etwa beim Wechsel ins Krankengeld nach sechs Wochen. Eine lückenhafte Darstellung in der Arbeitszeiterfassung könnte daher zu Problemen führen.
  • Rechtssichere Übergabe an die Lohnbuchhaltung:
    Der Stundenzettel dient als rechtlich relevantes Dokument. Damit dieser korrekt an Lohnbuchhaltung und Krankenkasse übergeben werden kann, muss der gesamte Krankheitszeitraum vollständig erfasst sein.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit:
    Selbst wenn ein Mitarbeiter z. B. nur Montag bis Donnerstag arbeitet, zeigt clockin den Krankheitszeitraum lückenlos an. So bleibt alles transparent – auch für spätere Abrechnungen.

Fazit 

clockin bildet Krankheitszeiträume kalendertäglich ab – so wie es das Gesetz verlangt. Das sorgt für eine rechtssichere und vollständige Dokumentation.