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Was ist die "Berechnungsgrundlage der Abwesenheiten" und wie stelle ich sie ein?

In diesem Artikel erklären wir dir die verschiedenen Berechnungsgrundlagen der Abwesenheiten in den Arbeitsplänen.

In den Experteneinstellungen der Arbeitspläne findest du die Berechnungsgrundlage der Abwesenheiten. Hier kannst du festlegen, wie Abwesenheiten wie Krankmeldungen oder Urlaubstage verrechnet werden sollen. Dir stehen drei verschiedene Berechnungsmethoden zur Verfügung.

Beispiel: Teilzeitkraft mit flexibler Arbeitsverteilung

Um die Unterschiede der Berechnungsarten zu verdeutlichen, nehmen wir folgendes Beispiel:

Herr Müller arbeitet in Teilzeit und hat laut Arbeitsplan eine geplante Mindestarbeitszeit von 25 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Werktage. Allerdings arbeitet er nicht an jedem Tag die gleiche Anzahl an Stunden. Sein geplanter Wochenarbeitsplan sieht folgendermaßen aus:

Wochentag Geplante Arbeitszeit
Montag 3 Stunden
Dienstag 5 Stunden
Mittwoch 6 Stunden 
Donnerstag 4 Stunden
Freitag 7 Stunden

 

Herr Müller reicht nun eine Krankschreibung für Montag ein. Jetzt kommen wir zur Berechnungsgrundlage:

 

👉 1. Tagesbasierte Sollstunden

Bei dieser Methode werden die für den Tag geplanten Arbeitsstunden angerechnet.

Da Herr Müller am Montag für 3 Stunden eingeplant war, werden genau diese 3 Stunden für die Abwesenheit berücksichtigt.

 

👉 2. Wochenbasierte Sollstunden

Hier wird die Wochenarbeitszeit auf die Anzahl der geplanten Arbeitstage verteilt.

In diesem Fall beträgt die Wochenarbeitszeit 25 Stunden, verteilt auf 5 Tage. Das ergibt einen Durchschnittswert von 5 Stunden pro Tag.

Hinweis: Beachte bitte, dass die Rechnung variieren kann! Arbeitet Herr Müller nicht an 5 Werktagen, sondern nur an 4, wird die geplante Mindestarbeitszeit für diese Woche durch 4 geteilt. Das gleiche Prinzip gilt natürlich auch dann, wenn Herr Müller an 6 oder sogar 7 Tagen pro Woche arbeitet. 

 

👉 3. Eigener Wert

Diese Option ermöglicht eine manuelle Festlegung der verrechneten Abwesenheitsstunden.

Für Herrn Müller könnten beispielsweise 4 oder 6 Stunden für den Montag angesetzt werden – je nach individueller Regelung.

 

 


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